Zitierweise

Kurze und lange Zitate

Kürzere Zitate (bis etwa 2 Textzeilen) werden im Fliesstext unter Verwendung typographischer Anführungszeichen („“) zitiert.

Beispiel
In einer der wenigen älteren Studien, die sich mit Trauersitten beschäftigen, wird behauptet, „dass die Frau allgemein in höherem Masse zur Trauer geeignet und verpflichtet ist als der Mann“ (Meuli 1975: 366–367).

 

Längere Zitate (ab 3 Textzeilen) werden vom Fliesstext abgesetzt und ohne Anführungszeichen zitiert.

Beispiel

The choice of including a militant who has chosen mainly non-violent forms of engagement is partly motivated by calls to compare non-violent with violent militants, in line with Tilly’s (2003: 238) argument that  

collective violence […] interweaves incessantly with nonviolent politics, varies systematically with political regimes, and changes as a consequence of essentially the same causes that operate in the nonviolent zones of collective political life. 

In fact, at the level of grievance formation and factors facilitating engagement, which constitute the focus of this analysis, I found all interviewees to display striking similarities.

Literaturangaben

Alle direkten und indirekten Zitate müssen mit der entsprechenden Literaturangabe gekennzeichnet werden.

Für Belege von wörtlichen Zitaten und Paraphrasierungen ebenso wie ganz allgemein für Literaturhinweise wird in der sozialpolitik.ch die Kurz- bzw. Klammerzitierweise verwendet. Das heisst, die Belege bzw. Literaturhinweise erfolgen im Text unter Zuhilfenahme runder Klammern durch Nennung des Autor*innennamens, des Erscheinungsjahres und ggf. der Seitenzahl (Müller 1998: 20).

Dabei sind folgende Regeln zu beachten:
  • Autor*innenname wird nicht im Text genannt
    Autor*innenname und Erscheinungsjahr in Klammern einfügen: „... (Fachinger 1994) ...“
  • Autor*innenname wird im Text genannt
    Erscheinungsjahr der Quelle in Klammern anfügen: „... gemäss Faist (1994) ...“
  • Mehrere Autor*innen
    • Bei der ersten Zitation werden immer alle Autor*innen genannt. Die Namen werden getrennt durch Schrägstriche angeben: „... (Müller/Schulz 1994) ...“.
    • Bei gleichem Nachnamen, Initialen der Vornamen zur Unterscheidung benutzen.
    • Bei weiteren Zitationen aus dem gleichen Werk ist wie folgt vorzugehen:
        Ein oder zwei Autor*innen
      Im Text
      Erste Nennung
      alle
      Im Text
      Weitere Nennungen
      alle
      Im Literaturverzeichnis alle
        Drei Autor*innen
      Im Text,
      Erste Nennung
      alle
      Im Text,
      Weitere Nennungen
      Erstautor*in et.al.
      Im Literaturverzeichnis alle
        Mehr als drei Autor*innen
      Im Text,
      Erste Nennung
      Erstautor*in et.al.
      Im Text,
      Weitere Nennungen
      Erstautor*in et.al.
      Im Literaturverzeichnis max. acht Autor*innen et al.
  • Seitenangabe
    • hinter dem Erscheinungsjahr nach einem Doppelpunkt ohne „S.“ oder „p.“: „... Jacobs (1994: 13) ...“;
    • bei mehreren Seiten kein „f.“ oder „ff.“, sondern genaue Seitenangabe mit erster und letzter Seite: „... Jacobs (1994: 13-14) ...“ oder „... Jacobs (1994: 13-16) ...“
  • Institutionen
    Institutionen können mit ihrer geläufigen Abkürzung bezeichnet werden, wenn diese Abkürzung im Literaturverzeichnis und bei erstmaliger Nennung im Text ausgeschrieben wird: „... Bundesministerium für Gesundheit (BMG 2004) ...“
  • Mehr als ein Titel pro Autor*in und Erscheinungsjahr
    Hinter der Jahreszahl zur Unterscheidung die Buchstaben a, b, c usw. hinzufügen: „... Fachinger (1994a: 12; 1994b: 17) ...“
  • Mehere aufeinanderfolgende Literaturhinweise
    Durch Semikolon trennen und in gemeinsame Klammer einschliessen: „... (Ludwig 1995; Fachinger/Faik 1994; Bleses 1994) ...“
  • Unmittelbar aufeinander folgende Zitierung desselben Werkes
    Auf jede Zitation wird mit dem Namen der AutorInnen verwiesen (und nicht mit „ebd.“ oder „a.a.O. “)