sozialpolitik.ch - Neue Ausgabe 2/2023
"Rückkehrmigration und Reintegration"
Die gesamte Zeitspanne zwischen Einreichung und Publikation dauert in der Regel sechs Monate. Davon kann in Einzelfällen abgewichen werden.
ACHTUNG: Ab der Ausgabe 2/2024 gibt es neue Richtlinien für die Einreichung von Beiträgen. Ab dieser Ausgabe werden die Artikel ausschließlich über das Dashboard der Webseite angenommen. Frühester Einreichungstermin wird der 15. Januar 2024. Vorher ist die Einreichung noch nicht freigeschaltet.
Artikel durchlaufen die vier Phasen Einreichung, Review, Lektorat und Produktion:
1. Einreichung: Um einen Artikel einreichen zu können, muss sich mindestens ein*e der Autor*innen registrieren. Der gesamte folgende Work Flow läuft dann über das Dashboard dieser Webseite. Hier finden Sie eine Anleitung zum Einreichungsprozess . [ab Januar 2024 verfügbar]
Wenn ein Artikel eingereicht wurde, wird die Redaktion der Zeitschrift automatisch informiert. Der Artikel muss anonymisiert eingereicht werden. In Folge wird jedem Artikel ein*e Redakteur*in zugeordnet. Die Redaktion startet nach Sichtung der eingereichten Artikel , die Reviewphase.
2. Review: Die anonymisierten Manuskripte werden mindestens an zwei, von der Herausgeberschaft ausgewählte Fachgutachter*innen zur Beurteilung weitergereicht. Auf Grundlage der Fachgutachten entscheidet die Herausgeberschaft über den Fortgang der Publikation. Gegebenenfalls erhalten die Autor*innen ausführliche Überarbeitungsvorschläge.
Im Durchschnitt dauert das Begutachtungsverfahren zwei bis drei Monate. Prinzipiell sind vier Empfehlungen möglich:
Die Autor*innen werden über die Entscheidung und deren Gründe informiert. Im Fall von 2. und 3. wird die revidierte Fassung vor Veröffentlichung mindestens einem*einer Gutachter*in nochmals zur Prüfung zugestellt.
3. Lektorat: Nach erfolgreich abgeschlossenem Peer-Review-Verfahren folgt die redaktionelle Prüfung. Die Redaktion führt die orthografische, formale und inhaltliche Prüfung und allfällige Anpassungen durch. Intervention und Rücksprache durch die Redaktion mit den Autor*innen erfolgt nur, wenn gravierende Bedenken bestehen oder offene Fragen nicht ohne Rücksprache geklärt werden können.
4. Produktion: Abschliessend wird durch die Redaktion der sogenannte Proof als pdf erstellt und den Autor*innen zur letzten Sichtung freigegeben. In dieser Phase werden nur noch absolut notwendige von Autor*innen rückgemeldete Anpassungen vorgenommen. Am Ende dieser Phase werden die Artikel auf sozialpolitik.ch veröffentlicht und dabei mit einer DOI versehen.
Thematic Section |
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Peer Review (Zuständigkeit: Herausgeber*innen) |
8‘000 - 11‘000 Wörter |
Exposé per Mail an Herausgeber*innen Frühjahrsausgabe: bis Juli Vorjahr Herbstausgabe: bis Januar |
Sie erhalten Rückmeldung binnen 3 Monaten |
Eingabefrist vollständiger Beitrag |
Open Section |
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Peer Review (Zuständigkeit: Redaktion) |
8‘000 - 11‘000 Wörter |
Exposé per Mail an redaktion@sozialpolitik.ch Frühjahrsausgabe: Dezember Herbstausgabe: Mai |
Sie erhalten Rückmeldung binnen 3 Monaten |
Eingabefrist gesamter Beitrag |
Forum |
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Kein Peer Review |
6‘000 - 8‘000 Wörter |
Exposé per Mail an redaktion@sozialpolitik.ch Frühjahrsausgabe: Dezember Herbstausgabe: Mai |
Sie erhalten Rückmeldung binnen 1 Monat |
Eingabefrist gesamter Beitrag Frühjahrsausgabe: Februar Herbstausgabe: Juli per Mail an per Button "Neue Einreichung" nach erfolgter Registrierung |
"Rückkehrmigration und Reintegration"
"Intersektionalitäten und soziale Ungleichheiten jenseits sozialer Herkunft"